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Aufseher sollten sicherstellen, dass bei Wechselstuben, Scheckeinlösestellen, Dienstleistern für Trusts oder Gesellschaften und Anbietern von Glücksspieldiensten sowie bei finanziellen gemischten Holdinggesellschaften diejenigen Personen, die die Geschäfte solcher Unternehmen tatsächlich führen, sowie die wirtschaftlichen Eigentümer solcher Unternehmen gut beleumundet sind und aufrecht und integer handeln und über das/die erforderliche(n) Wissen und Fachkenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die Kriterien, nach denen bestimmt wird, ob eine Person diese Anforderungen erfüllt, sollten zumindest der Notwendigkeit, diese Unternehmen vor Missbrauch zu kriminellen Zwecken durch ihre Geschäftsführer oder wirtschaftlichen Eigentümer zu schützen, Rechnung tragen. Zur Förderung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Überprüfung durch Aufseher, ob die Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Eigentümer von Verpflichteten diese Anforderungen erfüllen, sollte die AMLA Leitlinien zu den Kriterien für die Beurteilung der Begriffe „gut beleumundet“, „aufrecht“ und „integer“ sowie zu den Kriterien für die Beurteilung der Begriffe „Wissen“ und „Fachkenntnisse“ herausgeben.
Die Mitgliedstaaten verpflichten Aufseher, sich zu vergewissern, dass die Mitglieder der Führungsebene der in Artikel 4 Absätze 1 und 2 genannten Verpflichteten…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass Wechselstuben, Scheckeinlösestellen und Dienstleister für Trusts und Gesellschaften zugelassen oder eingetragen und Anbieter…
Die Unternehmen nach Artikel 91 Absatz 1 tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Inhaber von Schlüsselfunktionen jederzeit gut beleumundet sind, mit…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Mitglieder des Leitungsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft…
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass bei Wechselstuben, Scheckeinlösestellen, Dienstleistern für Trusts oder Gesellschaften oder Anbietern von…
Die Aufseher von Kreditinstituten sollten mit allen Befugnissen ausgestattet sein, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, und diese Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.