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Unterliegen Verpflichtete keinen spezifischen Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen, so sollten die Mitgliedstaaten über Systeme verfügen, die es Aufsehern ermöglichen, den Kreis ihrer Aufsichtspopulation mit Sicherheit zu kennen, um eine angemessene Beaufsichtigung dieser Verpflichteten sicherzustellen. Dies bedeutet nicht, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spezifische Registrierungsanforderungen auferlegen müssen, wenn dies für die Ermittlung von Verpflichteten nicht erforderlich ist, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn die Mehrwertsteuerregistrierung die Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, die Tätigkeiten ausüben, welche in den Anwendungsbereich der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichteten in Bezug auf die Registrierungsanforderungen einem…
Es ist wichtig, dass bei der Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und…
Die Verpflichteten könnten die Dienste anderer privater Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nehmen. Jedoch sollte der Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Bestimmte Kategorien von Verpflichteten unterliegen Zulassungs- oder regulatorischen Anforderungen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen, während der Zugang…
Um eine Zugangsregelung sicherzustellen, die hinreichend flexibel ist und an neu auftretende Umstände angepasst werden kann, sollten die Mitgliedstaaten in der…
Zentrale Meldestellen, andere zuständige Behörden und Selbstverwaltungseinrichtungen sollten für Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.