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Die gemeinsame Nutzung von Energie kann mehr Resilienz gegenüber den Auswirkungen hoher und schwankender Großhandelspreise auf die Energiekosten der Verbraucher schaffen, stärkt die Position einer größeren Gruppe von Verbrauchern wie schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden, die ansonsten aufgrund finanzieller oder räumlicher Einschränkungen nicht die Möglichkeit haben, aktive Kunden zu werden, und führt zu einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien, da zusätzliche private Investitionen mobilisiert und Vergütungspfade diversifiziert werden. Durch die Integration geeigneter Preissignale und Speicheranlagen kann die gemeinsame Nutzung von Strom dazu beitragen, die Grundlage für die Erschließung des Flexibilitätspotenzials kleinerer Verbraucher zu schaffen. Die Bestimmungen gemäß der vorliegenden Richtlinie über die gemeinsame Energienutzung ergänzen die in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2018/2001 und in Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2019/944 genannten Bestimmungen über die Eigenversorgung, insbesondere in Bezug auf die gemeinsame Eigenversorgung.
Unterstützung bei Steuerung und Ausgleich von flexiblen Lasten hinter dem Messpunkt sowie von Anlagen zur verteilten Erzeugung und Speicherung von Strom aus…
„gemeinsame Energienutzung“ den Eigenverbrauch aktiver Kunden von Energie aus erneuerbaren Quellen, wobei
Mit der gemeinsamen Energienutzung wird der kollektive Verbrauch von selbst erzeugtem oder selbst gespeichertem Strom, der von mehreren gemeinsam agierenden…
Folgender Artikel wird eingefügt: Recht auf gemeinsame Energienutzung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Haushalte, kleine und mittlere…
Aktive Kunden, die Eigentümer, Pächter oder Mieter einer Speicher- oder Erzeugungsanlage sind, sollten das Recht haben, erzeugte Energieüberschüsse gegen ein…
Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ergeben sich durch die Stärkung gemeinsam handelnder Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.