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Aktive Kunden, die Eigentümer, Pächter oder Mieter einer Speicher- oder Erzeugungsanlage sind, sollten das Recht haben, erzeugte Energieüberschüsse gegen ein Entgelt oder kostenlos an andere Kunden abzugeben und diese damit in die Lage zu versetzen, aktiv zu werden, oder die erneuerbare Energie, die in gemeinsam gepachteten, gemieteten oder im Miteigentum befindlichen Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 6 MW erzeugt oder gespeichert wird, entweder direkt oder über einen Dritten als Organisator gemeinsam zu nutzen. Im Falle von Kunden, die an Vorhaben für die gemeinsame Energienutzung teilnehmen und deren Größe über die kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgeht, sollte die Größe der installierten Kapazität der mit dem Vorhaben für die gemeinsame Energienutzung verbundenen Erzeugungsanlage höchstens 6 MW betragen, und die gemeinsame Energienutzung sollte in einem von den Mitgliedstaaten festgelegten lokalen oder begrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Jegliche Zahlung für die Abgabe erzeugter Energieüberschüsse gegen ein Entgelt kann entweder direkt zwischen aktiven Kunden oder über eine Plattform für Peer-to-Peer-Geschäfte automatisiert abgewickelt werden. Vereinbarungen über die gemeinsame Energienutzung beruhen entweder auf einer privaten vertraglichen Vereinbarung zwischen aktiven Kunden oder werden über eine Rechtsperson organisiert. Eine Rechtsperson, die die Kriterien einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001 oder einer Bürgerenergiegemeinschaft im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2019/944 erfüllt, könnte mit ihren Mitgliedern Strom gemeinsam nutzen, der in den in ihrem vollständigen Eigentum befindlichen Anlagen erzeugt wird. Hinsichtlich des Rahmens für den Schutz und die Befähigung für die gemeinsame Energienutzung sollte besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden gelegt werden.
Aktive Kunden können für die Wahrnehmung folgender Aufgaben einen Dritten als Organisator der gemeinsamen Energienutzung benennen: Der Organisator der…
Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder einer Energiespeicheranlage, in der ausschließlich aus erneuerbaren Energien…
Mit der gemeinsamen Energienutzung wird der kollektive Verbrauch von selbst erzeugtem oder selbst gespeichertem Strom, der von mehreren gemeinsam agierenden…
Folgender Artikel wird eingefügt: Recht auf gemeinsame Energienutzung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Haushalte, kleine und mittlere…
Die gemeinsame Nutzung von Energie kann mehr Resilienz gegenüber den Auswirkungen hoher und schwankender Großhandelspreise auf die Energiekosten der Verbraucher…
Endkunden sollten — unter Einhaltung der für die Gewinnung von erneuerbarem Gas geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Treibhausgasemissionen —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.