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Mit der gemeinsamen Energienutzung wird der kollektive Verbrauch von selbst erzeugtem oder selbst gespeichertem Strom, der von mehreren gemeinsam agierenden aktiven Kunden in das öffentliche Netz eingespeist wird, operationalisiert. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete IT-Infrastruktur einrichten, um innerhalb eines bestimmten Zeitraums die verwaltungstechnische Abgleichung des gesamten gemessenen Verbrauchs des Kunden mit der selbst erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie zu ermöglichen, die für die Zwecke der Berechnung der Energiekomponente der vom Versorger ausgestellten Energierechnung vom Gesamtverbrauch abgezogen wird, wodurch die Kosten des Kunden verringert werden. Der Output dieser Erzeugungs- oder Speicheranlagen sollte auf der Grundlage statischer, variabler oder dynamischer Berechnungsmethoden, die von den aktiven Kunden im Voraus festgelegt oder vereinbart werden können, auf die aggregierten Lastprofile der Verbraucher verteilt werden. Aktive Kunden, die Energie gemeinsam nutzen, sind für die von ihnen verursachten Bilanzkreisabweichungen finanziell verantwortlich, wobei die Möglichkeit aktiver Kunden, ihre Bilanzkreisverantwortung anderen Marktteilnehmern zu übertragen, unberührt bleibt. Alle Verbraucherrechte und -pflichten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944 gelten für Endkunden, die an Vorhaben für die gemeinsame Energienutzung beteiligt sind. Haushalte mit einer installierten Kapazität von bis zu 10,8 kW für einzelne Haushalte und bis zu 50 kW für Mehrparteienhäuser sollten jedoch nicht verpflichtet sein, den Verpflichtungen von Versorgern nachzukommen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Schwellenwerte an die nationalen Gegebenheiten anpassen können, und zwar bis zu 30 kW für einzelne Haushalte und zwischen 40 kW und 100 kW für Mehrparteienhäuser.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei Vorhaben zur gemeinsamen Energienutzung, die im Eigentum von Behörden stehen, schutzbedürftige Kunden und von…
Aktive Kunden, die Eigentümer, Pächter oder Mieter einer Speicher- oder Erzeugungsanlage sind, sollten das Recht haben, erzeugte Energieüberschüsse gegen ein…
Die gemeinsame Nutzung von Energie kann mehr Resilienz gegenüber den Auswirkungen hoher und schwankender Großhandelspreise auf die Energiekosten der Verbraucher…
Folgender Artikel wird eingefügt: Recht auf gemeinsame Energienutzung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Haushalte, kleine und mittlere…
Bürgerenergiegemeinschaften stellen aufgrund ihrer Mitgliederstruktur, ihrer Lenkungsanforderungen und ihrer Zweckbestimmung eine neue Art von Rechtsperson dar.…
Endkunden sollten — unter Einhaltung der für die Gewinnung von erneuerbarem Gas geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Treibhausgasemissionen —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.