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Schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden sollten angemessen vor Stromsperren geschützt werden und auch nicht in eine Lage versetzt werden, in der sie zur Trennung von der Versorgung gezwungen sind. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden vollständig vor Stromsperren geschützt werden, indem sie geeignete Maßnahmen, einschließlich des Verbots von Stromsperren oder anderer gleichwertiger Maßnahmen, treffen. Den Mitgliedstaaten stehen zahlreiche Instrumente und bewährte Verfahren zur Verfügung, wozu unter anderem ganzjährige oder saisonale Stromsperrverbote, Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschuldung und nachhaltige Lösungen gehören, um Kunden in Not bei der Bezahlung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Den Versorgern und allen zuständigen nationalen Behörden kommt bei der Ermittlung geeigneter kurz- und langfristiger Maßnahmen, die schutzbedürftigen Kunden und von Energiearmut betroffenen Kunden zur Steuerung ihres Energieverbrauchs und ihrer Energiekosten zur Verfügung gestellt werden sollten, nach wie vor eine entscheidende Rolle zu, wobei sie eng mit den Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit zusammenarbeiten sollten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden vollständig vor Stromsperren geschützt werden, indem sie…
Zur Unterstützung von Energiearmut betroffener Menschen, schutzbedürftiger Kunden, von Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und gegebenenfalls von…
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener…
Folgender Artikel wird eingefügt: Schutz vor Stromsperren (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch Leistungen im Rahmen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, um die notwendige…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz benachteiligter und von Energiearmut betroffener Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.