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Verbraucher haben das Recht, von ihren Versorgern verwaltete Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte wirksam durchzusetzen und im Falle einer Uneinigkeit mit den Versorgern, insbesondere in Bezug auf Rechnungen oder den fälligen Betrag, keinen Nachteil zu erfahren. Nehmen Kunden diese Verfahren in Anspruch, so sollten die Versorger die Verträge nicht auf der Grundlage der nach wie vor strittigen Punkte kündigen. Versorger und Kunden sollten weiterhin ihren vertraglichen Rechten und Pflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf die Stromversorgung und die Bezahlung dieses Stroms, und die Beschwerdeverfahren sollten nicht als Begründung dafür missbraucht werden, dass Kunden nicht ihren vertraglichen Pflichten, etwa der Bezahlung ihrer Rechnungen, nachkommen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Missbrauch dieser Beschwerde- oder außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zu verhindern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Versorger den Kunden nicht aus den Gründen, aufgrund derer die Kunden eine Beschwerde gemäß Artikel 10 Absatz 9…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versorger nicht aufgrund von Beschwerden, die der entsprechende Versorger gemäß Artikel 11 Absatz 9 bearbeitet, oder…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endkunden über eine unabhängige Einrichtung wie einen Bürgerbeauftragen für Energie, einen Verbraucherverband oder…
Die Kunden haben das Recht, von ihren Versorgern verwaltete Beschwerdeverfahren sowie außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, um ihre…
Um im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung oder Streitigkeiten zwischen Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern über die aus…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.