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Mit der vorliegenden Richtlinie wird eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsätze und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch in Bezug auf die Datenminimierung, eingehalten werden. Wenn das Ziel dieser Richtlinie ohne Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden kann, sollten die Verantwortlichen anonymisierte und aggregierte Daten heranziehen.
Mit dieser Verordnung wird eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 geschaffen. Die…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und…
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Richtlinie, beispielsweise von Standortdaten, die die direkte oder indirekte Identifizierung von einer…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Werden gemäß dieser Richtlinie erhobene…
Wenn die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, so sollte diese im Einklang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.