Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da das Übertragungsnetz Zyperns mit keinem Übertragungsnetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden ist, steht Zypern bei der Organisation von Regelleistungsmärkten und der marktbasierten Beschaffung von Systemdienstleistungen vor sehr spezifischen Herausforderungen. Zypern sollte daher von den Anforderungen des Artikels 40 Absatz 4 und des Artikels 54 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/944 ausgenommen werden, soweit dies erforderlich ist, um die Systemsicherheit für einen Übergangszeitraum zu gewährleisten, d. h. bis das Übertragungsnetz Zyperns über Verbindungsleitungen an das Übertragungsnetz eines anderen Mitgliedstaats angebunden ist.
Abweichend von Artikel 40 Absatz 4 und Artikel 54 Absatz 2 kann Zypern seinem Übertragungsnetzbetreiber gestatten, Elektrizitätsspeicheranlagen zu erwerben, zu…
Die Artikel 3, 5 und 6, Artikel 7 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstaben c und g, die Artikel 8 bis 17, Artikel 18 Absätze 5 und 6, Artikel 19 und 20, Artikel 21…
Derzeit ist Zypern der einzige Mitgliedstaat, der nicht direkt mit einem anderen Mitgliedstaat verbunden ist. Im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen dieser…
Angesichts der Insellage Zyperns, des Fehlens jedweder Landverbindung mit anderen Mitgliedstaaten und dem Festland sowie des begrenzten Umfangs seines…
Es ist notwendig, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie Übertragungsnetzbetreiber im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen…
Die Mitgliedstaaten sollten beantragen können, dass ein länderübergreifender Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.