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Um sicherzustellen, dass das Umweltmanagementsystem den Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU entspricht, sollte es vom Betreiber überprüft und von einem vom Betreiber beauftragten externen Prüfer geprüft werden. Bei dem Prüfer sollte es sich entweder um eine Konformitätsbewertungsstelle handeln, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates nach ISO 17021 akkreditiert ist, oder um eine natürliche oder juristische Person, die eine Zulassung als Umweltgutachter gemäß Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Bei begründeten Zweifeln kann das Umweltbundesamt im Einzelfall die Bestätigung der übermittelten Daten durch einen qualifizierten und unabhängigen Gutachter…
einem Umweltgutachter, der von einer Akkreditierungs- oder Zulassungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 akkreditiert oder zugelassen wurde, die…
Der Einführer verlangt von seinen Lieferanten, ein Managementsystem anzuwenden, das den Anforderungen der Absätze 1, 2 und 3 entspricht und das von einem…
Eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für…
Umweltgutachter, die eine Akkreditierung oder Zulassung gemäß dieser Verordnung anstreben, stellen einen entsprechenden Antrag bei der Akkreditierungsstelle…
Zertifizierungsstellen, insbesondere Beratungsdienste, sollten keine Tätigkeiten ausüben, die ihre Unabhängigkeit bei der Beurteilung oder ihre Integrität in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.