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Auf den Markt kommende innovative Techniken dürften zunehmend für eine Verringerung der Schadstoff- und der Treibhausgasemissionen von Anlagen sorgen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG und der Richtlinie 2010/75/EU fallen. Dies wird zwar weitere Synergieeffekte zwischen den beiden Richtlinien ermöglichen, könnte sich aber auf ihre Anwendung auswirken, auch auf dem CO2-Markt. In diesem Zusammenhang enthält die Richtlinie 2003/87/EG eine Bestimmung zur Überprüfung der Wirksamkeit von Synergien mit der Richtlinie 2010/75/EU und fordert die Abstimmung von umwelt- und klimarelevanten Genehmigungen, um eine effiziente und schnellere Durchführung von Maßnahmen sicherzustellen, die für die Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union erforderlich sind. Um die diesbezügliche Innovationsdynamik sowie die in Artikel 8 der Richtlinie 2003/87/EG genannte Überprüfung zu berücksichtigen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis 2028 und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2010/75/EU vorlegen.
Jeder Mitgliedstaat bewertet bis zum 15. März 2029 die Eignung seines Plans in Bezug auf die tatsächlichen unmittelbaren Auswirkungen der Aufnahme der…
Artikel 8 erhält folgende Fassung: „Artikel 8 Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um…
Angesichts der Tatsache, dass neue innovative Technologien häufig eine Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen ermöglichen werden, ist…
Zwischen dem Rahmen der Richtlinie 2003/87/EG und Anhang 16, Band IV bestehen gewisse Unterschiede. Nach Artikel 28b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG muss die…
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass…
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte im Lichte der internationalen Entwicklungen und der Anstrengungen, die zur Verwirklichung der langfristigen Ziele des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.