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Um die effektive Durchführung und Durchsetzung der in der Richtlinie 2010/75/EU festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen, ist es notwendig, den Mindestumfang wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen festzulegen. Unterschiede in den Sanktionsregelungen, die Tatsache, dass verhängte Sanktionen in vielen Fällen als zu niedrig erachtet werden, um eine wirklich abschreckende Wirkung bezüglich rechtswidriger Verhaltensweisen zu erzielen, sowie die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten untergraben die Bemühungen um unionsweit gleiche Ausgangsbedingungen im Bereich der Industrieemissionen.
Unbeschadet der Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten Bestimmungen für Sanktionen festlegen, die bei…
Bei der Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde festgestellt, dass einer der Mängel darin besteht, dass die nationalen Vorschriften über Sanktionen…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen diese Richtlinie festlegen und für deren Durchsetzung sorgen. Die Sanktionen sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle für die Anwendung der…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften Sanktionen festlegen und sicherstellen, dass…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen nationale Vorschriften, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen werden, festlegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.