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Um den Mitgliedstaaten, den zuständigen Behörden und den Anlagen Zeit zu geben, den neuen Bestimmungen nachzukommen, und um außerdem der Kommission Zeit für die Annahme neuer BVT-Schlussfolgerungen zu geben, in denen den neuen Bestimmungen Rechnung getragen wird, sollten Übergangsbestimmungen vorgeschrieben werden. Im Interesse der Rechtssicherheit bedarf es eines festen Zeitpunkts, zu dem die Bestimmungen allerspätestens eingehalten werden sollten. Angesichts des Sevilla-Prozesses und der Anzahl der zu überprüfenden BVT-Merkblätter sollte dieser Zeitpunkt für bestehende Tätigkeiten auf den Ablauf von 12 Jahren und für neue Tätigkeiten auf den Ablauf von 10 Jahren festgesetzt werden. Dies steht einer früheren Annahme und Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen nicht entgegen, was für die meisten unter diese Richtlinie fallenden Tätigkeiten erwartet wird. Bestehende Anlagen sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU in der am 3. August 2024 geltenden Fassung einhalten, bis neue BVT-Schlussfolgerungen vorliegen oder die Genehmigung aktualisiert wird.
innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit sicherzustellen, dass die betreffenden Anlagen die…
Bis zum 30. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie…
Bei Anlagen, die vor dem 4. August 2024 nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU fallen und die Tätigkeiten gemäß Anhang I Nummer 1.4, Nummer…
Wenn in speziellen Fällen bei der Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen festgestellt wird, dass möglicherweise mehr als vier Jahre ab der…
In Artikel 73 Absatz 1 erhalten die Unterabsätze 1 und 2 folgende Fassung: „Bis zum 30. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre legt die Kommission dem…
Um einheitliche Durchführungsbedingungen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse erteilt werden, Leitlinien zur Erhebung von Daten, zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.