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Ein nichtdiskriminierender Zugang zum Verteilernetz ist Voraussetzung für den nachgelagerten Zugang zu den Endkunden. In Bezug auf den Netzzugang Dritter und Investitionen stellt sich die Diskriminierungsproblematik dagegen weniger auf der Ebene der Verteilung als vielmehr auf der Ebene der Fernleitung, wo Engpässe und der Einfluss von Gewinnungsinteressen im Allgemeinen ausgeprägter sind als auf der Verteilerebene. Zur Festlegung gleicher Bedingungen auf der Ebene der Endkunden sollten die Aktivitäten der Verteilernetzbetreiber überwacht werden, um zu verhindern, dass diese ihre vertikale Integration dazu nutzen, ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt, insbesondere bei Haushalts- und kleinen Nichthaushaltskunden, zu stärken.
Voraussetzung für den nachgelagerten Zugang zu den Endkunden ist ein diskriminierungsfreier Zugang zum Verteilernetz. Mit Blick auf die Schaffung gleicher…
Es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Entgelte für den Zugang zu Fernleitungen transparent und nichtdiskriminierend sind.…
Ohne eine wirksame Trennung des Netzbetriebs von der Gewinnung und Versorgung („wirksame Entflechtung“) besteht die Gefahr einer Diskriminierung nicht nur in…
Die Anforderungen sollten auf den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz beruhen und darauf abzielen, ein optimales Verhältnis zwischen…
Der Zweck der funktionellen Trennung, bei der das vertikal integrierte Unternehmen verpflichtet ist, betrieblich getrennte Geschäftsbereiche einzurichten, ist…
Bei der Entflechtung sollte dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen öffentlichem und privatem Sektor Rechnung getragen werden. Daher sollte nicht ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.