Erwägungsgrund 44 32024L1788
Endkunden sollten — unter Einhaltung der für die Gewinnung von erneuerbarem Gas geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Treibhausgasemissionen — auch in der Lage sein, selbst erzeugtes erneuerbares Gas zu verbrauchen, zu speichern und zu vermarkten sowie an allen Erdgasmärkten teilzunehmen, indem sie, etwa durch Speicherung von Energie, für das System Hilfsdienste erbringen, wobei sie ihre Rechte als Endkunden gemäß dieser Richtlinie behalten. Kollektive Vereinbarungen zwischen aktiven Kunden bieten Dienstleistern und lokalen Unternehmen, insbesondere KMU, die Möglichkeit, zum Systemausgleich und zur Flexibilität beizutragen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, in ihrem nationalen Recht unterschiedliche Bestimmungen zu Steuern und Abgaben für einzelne und gemeinsam handelnde aktive Kunden vorzusehen.