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Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch Leistungen im Rahmen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, um die notwendige Versorgung für schutzbedürftige Kunden, Verbesserungen der Energieeffizienz sowie den Einsatz von erneuerbarer Energie zu gewährleisten, damit die Energiearmut nachhaltig bekämpft wird, auch im Zusammenhang mit der Armut insgesamt. Die Maßnahmen könnten nach den jeweiligen Gegebenheiten in den entsprechenden Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen und sozial- oder energiepolitische Maßnahmen für die Begleichung von Erdgas- oder Wasserstoffrechnungen, für Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden oder für den Verbraucherschutz, zum Beispiel Schutz vor Versorgungsunterbrechungen, umfassen.
Die Mitgliedstaaten können von den verpflichteten Parteien verlangen, mit Sozialdiensten, regionalen und lokalen Behörden oder Gemeinden zusammenzuarbeiten, um…
Mitgliedstaaten, die von Energiearmut betroffen sind, sollten deshalb, falls das noch nicht geschehen ist, nationale Aktionspläne oder einen anderen geeigneten…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz benachteiligter und von Energiearmut betroffener Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt…
Es muss sichergestellt werden, dass Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftige Kunden, Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und…
Die auf Unionsebene und auf nationaler Ebene verfügbaren öffentlichen Mittel sollten strategisch in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung investiert…
Schutzbedürftige Kunden und von Energiearmut betroffene Kunden sollten angemessen vor Stromsperren geschützt werden und auch nicht in eine Lage versetzt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.