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Stellt der Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung, so sollte er dies innerhalb einer angemessenen Frist tun, die der kürzestmöglichen Zeit entsprechen sollte, nachdem die Anfrage gestellt wurde und bevor der Verbraucher durch einen Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen gebunden ist. Wird kein Europäisches Formular für Reparaturinformationen bereitgestellt, sollte ein Verbraucher auch einen Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen mit einem Reparaturbetrieb aufgrund vorvertraglicher Informationen schließen können, die auf andere Weise im Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU bereitgestellt wurden.
Reparaturbetriebe können dem Verbraucher das Europäische Formular für Reparaturinformationen nach Anhang I zur Verfügung stellen. Das Europäische Formular für…
Reparaturbetriebe sollten die Reparaturbedingungen, einschließlich des Reparaturpreises, die sie im Europäischen Formular für Reparaturinformationen angeben,…
Entschließt sich ein Reparaturbetrieb dazu, das Europäisches Formular für Reparaturinformationen vorzulegen, und akzeptiert der Verbraucher die darin…
Reparaturbetriebe müssen den Verbrauchern Basisinformationen über ihre Reparaturdienstleistungen zur Verfügung stellen. Um den Verbrauchern die freie…
Das Europäische Formular für Reparaturinformationen sollte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Reparaturbetrieb…
Damit die Verbraucher das Europäische Formular für Reparaturinformationen leichter erhalten können, sollte die Europäische Online-Plattform die Möglichkeit für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.