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Reparaturbetriebe sollten die Reparaturbedingungen, einschließlich des Reparaturpreises, die sie im Europäischen Formular für Reparaturinformationen angeben, für mindestens 30 Kalendertage nicht ändern. Der Reparaturbetrieb und der Verbraucher sollten jedoch eine längere Frist vereinbaren können. Dadurch würde sichergestellt, dass den Verbrauchern ausreichend Zeit für den Vergleich verschiedener Reparaturangebote eingeräumt wird. Wird ein Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen auf der Grundlage des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen geschlossen, so sollten die in diesem Formular enthaltenen Informationen über die Reparaturbedingungen und den Preis Bestandteile des Vertrags über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen sein und somit die Verpflichtungen des Reparaturbetriebs aus diesem Vertrag festlegen. Die Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen wird durch das anwendbare nationale Recht geregelt.
Der Reparaturbetrieb darf die im Europäischen Formular für Reparaturinformationen angegebenen Bedingungen für die Reparatur während eines Zeitraums von 30…
Stellt der Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung, so sollte er dies innerhalb einer angemessenen Frist tun, die der…
Entschließt sich ein Reparaturbetrieb dazu, das Europäisches Formular für Reparaturinformationen vorzulegen, und akzeptiert der Verbraucher die darin…
Reparaturbetriebe müssen den Verbrauchern Basisinformationen über ihre Reparaturdienstleistungen zur Verfügung stellen. Um den Verbrauchern die freie…
Teil I Identität und Kontaktdaten des Reparaturbetriebs, der die Reparaturdienstleistung erbringt Reparaturbetrieb [Name] Anschrift [Geografische Anschrift, an…
Das Europäische Formular für Reparaturinformationen sollte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Reparaturbetrieb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.