Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten geeignete Schritte unternehmen, um die Verbraucher auf die Europäische Online-Plattform aufmerksam zu machen; sie sollten beispielsweise Hinweise auf die Europäische Online-Plattform in nationale Websites mit ähnlicher Thematik aufnehmen oder Kommunikationskampagnen durchführen.
Die Kommission richtet eine Online-Plattform (E-Plattform) ein, um die Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu vereinfachen, die…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen geeignete Maßnahmen, um Verbraucher, relevante Wirtschaftsakteure und Verkäufer über die Verfügbarkeit der…
Die Mitgliedstaaten sollten einen Vertreter für die Teilnahme an einer von der Kommission eingerichteten Expertengruppe für die Beratung in Bezug auf die…
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Europäische Online-Plattform für Verbraucher leicht und kostenlos zugänglich ist. Die Europäische Online-Plattform…
Die Europäische Online-Plattform sollte nutzerfreundliche Tools für die Suche nach Reparaturbetrieben nach Mitgliedstaat enthalten. Das würde den Verbrauchern…
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass den Verbrauchern Informationen über die Verbraucherrechte gemäß dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.