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Damit die Wirtschaftsakteure Anpassungen vornehmen können, sollten Übergangsbestimmungen für die Anwendung einiger Artikel dieser Richtlinie eingeführt werden. Die Änderung der Richtlinie (EU) 2019/771 sollte nur für Kaufverträge gelten, die nach dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und den Verkäufern ausreichend Zeit zu geben, sich an die geänderten Abhilfen einer Reparatur und eines Ersatzes anzupassen.
Auf Verträge oder sonstige Sachverhalte, die ab dem 1. März 2017 und vor dem 7. Juni 2021 geschlossen worden sind oder entstanden sind, sind vorbehaltlich der…
§ 20c ist auf Verträge über ergänzende Online-Dienste, die vor dem 7. Juni 2021 geschlossen wurden, ab dem 7. Juni 2023 anzuwenden.
Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt nicht behindern, die entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG vor dem 20. Januar 2027 in…
Artikel 16 dieser Richtlinie gilt nicht für Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden.
Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit für die Anpassung an die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen eingeräumt werden. Diese Verordnung…
Aus Gründen der Rechtssicherheit gilt diese Richtlinie nicht für Produkte, die vor dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.