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Um die Durchsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften durch Verbandsklagen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2020/1828 erforderlich. Um die Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen der durch die Mitgliedstaaten benannten zuständigen Behörden untereinander und mit der Kommission zur Einhaltung der Vorschriften dieser Richtlinie zu ermöglichen, ist eine Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich.
Anhang I der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zur Einfügung eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert…
Der Anhang der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte durch Aufnahme eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert…
Verbraucher sollten ihre Rechte im Zusammenhang mit den gemäß dieser Verordnung für Wirtschaftsakteure geltenden Pflichten im Wege von Verbandsklagen gemäß der…
Die Verbraucher sollten berechtigt sein, ihre Rechte in Bezug auf die Pflichten, die Wirtschaftsakteuren oder Anbietern von Online-Marktplätzen gemäß dieser…
Die Verbraucher sollten das Recht haben, ihre Rechte in Bezug auf die Verpflichtungen, die Herstellern und, falls zutreffend, Importeuren, Bevollmächtigten und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von Artikel 10 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz 8 des Anhangs II, Artikel 2 des Anhangs III und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.