Erwägungsgrund 17 32024L0790RICHTLINIE (EU) 2024/790 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/65/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 13 32016L1034RICHTLINIE (EU) 2016/1034 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/65/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 23 32024L1265RICHTILINIE (EU) 2024/1265 DES RATES vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Die Richtlinie 2011/85/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 163 32014L0065RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2011/61/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 48 32023L2226RICHTLINIE (EU) 2023/2226 DES RATES vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 47 32014L0091RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/65/EG sollte daher entsprechend geändert werden —