Erwägungsgrund 1 32024L2811
Die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, mit der verhältnismäßige Erleichterungen eingeführt wurden, um die Nutzung der KMU-Wachstumsmärkte zu fördern und übermäßige regulatorische Anforderungen für Emittenten, die die Zulassung von Wertpapieren auf KMU-Wachstumsmärkten anstreben, zu verringern, wobei gleichzeitig ein angemessenes Niveau des Anlegerschutzes und der Marktintegrität gewahrt bleibt. Um das Notierungsverfahren zu straffen und die regulatorische Behandlung von Unternehmen flexibler und ihrer Größe angemessener zu gestalten, sind jedoch weitere Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU erforderlich.