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Die Eigenart eines Designs sollte danach beurteilt werden, ob sich der Gesamteindruck, den der Anblick des Designs beim informierten Benutzer hervorruft, von dem unterscheidet, den ein beliebiges anderes Design, das Teil des vorbestehenden Formschatzes ist, bei diesem Nutzer hervorruft; diese Beurteilung sollte die Art des Erzeugnisses, bei dem das Design verwendet wird oder in das es aufgenommen wird, und insbesondere den Industriesektor, zu dem es gehört, und den Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigen.
Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes…
Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigt.
Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigt.
Bei der Beurteilung des Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Designs berücksichtigt.
Die Wiedergabe muss alle Merkmale des Designs, für die Schutz beansprucht wird, in einer oder mehreren Ansichten zeigen. Darüber hinaus können andere Arten von…
Ob ein Design Eigenart besitzt, sollte danach beurteilt werden, inwieweit sich der Gesamteindruck, den der Anblick des Designs beim informierten Benutzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.