Erwägungsgrund 25 32024L2831
Um Scheinselbstständigkeit in der Plattformarbeit zu bekämpfen und die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten zu erleichtern, sollten in den Mitgliedstaaten geeignete Verfahren bestehen, mit denen eine Falscheinstufung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, verhindert und dagegen vorgegangen werden kann. Ziel dieser Verfahren sollte es sein, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs festzustellen, ob ein Arbeitsverhältnis im Sinne des nationalen Rechts, nationaler Kollektiv- bzw. Tarifverträge oder nationalen Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten besteht, und dadurch sicherzustellen, dass Plattformbeschäftigte dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer im Einklang mit einschlägigem Unionsrecht, nationalem Recht oder Kollektiv- bzw. Tarifverträgen genießen. Folgt aus den zugrunde liegenden Tatsachen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, so sollte(n) die für die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers verantwortliche(n) Partei/Parteien eindeutig bestimmt werden und die entsprechenden Arbeitgeberpflichten im Rahmen des Unionsrechts, des nationalen Rechts und der in dem Tätigkeitsbereich geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträge einhalten.