Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Grundsatz des Vorrangs der Tatsachen gemäß der IAO-Empfehlung Nr. 198 (2006) betreffend das Arbeitsverhältnis, wonach sich die Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses in erster Linie an den Tatsachen, die sich auf die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung samt Vergütung für die Tätigkeit beziehen, und nicht an der Beschreibung des Verhältnisses seitens der Parteien orientieren sollte, ist im Fall der Plattformarbeit, bei der die Vertragsbedingungen oft einseitig von einer Partei bestimmt werden, von besonderer Bedeutung.
Die Feststellung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, stützt sich in erster Linie auf die Tatsachen, die sich auf die tatsächliche Arbeitsleistung beziehen,…
Für die Zwecke des Absatzes 1 legen die Mitgliedstaaten eine wirksame widerlegbare gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses fest, die eine…
Informationen über Personen, die Plattformarbeit leisten, insbesondere die Anzahl dieser Personen, Informationen über ihren Vertrags- oder Beschäftigungsstatus…
Das Verhältnis zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und einer digitalen Arbeitsplattform erfüllt möglicherweise nicht die Voraussetzungen, um als…
Diese Maßnahmen sollten die korrekte Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses im Sinne der Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträge oder…
Mit dieser Richtlinie werden Mindestanforderungen festgelegt, sodass das Recht der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, günstigere Bestimmungen für Personen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.