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Der Missbrauch des Status der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sei es auf nationaler Ebene oder in grenzüberschreitenden Situationen, stellt eine Form der falsch gemeldeten Erwerbstätigkeit dar, die häufig mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in Verbindung steht. Wenn eine Person die typischen Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses erfüllt, aber als selbstständig erwerbstätig gemeldet wird, liegt Scheinselbstständigkeit vor. Eine falsche Erklärung der Selbständigkeit wird häufig abgegeben, um bestimmte rechtliche oder steuerliche Verpflichtungen zu umgehen oder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen Unternehmen zu schaffen. Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass die Einstufung als Selbstständiger nach innerstaatlichem Recht nicht ausschließt, dass eine Person nach dem Unionsrecht als Arbeitnehmer eingestuft wird, wenn die Unabhängigkeit der Person nur fiktiv ist und damit ein tatsächliches Arbeitsverhältnis verschleiert wird.
In seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) Kriterien für die Feststellung des Status eines Arbeitnehmers…
Unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte diese Richtlinie für Arbeitnehmer gelten, die nach den…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Kriterien in Bezug auf die Umsetzung und Überwachung der Entsendung können den zuständigen Behörden auch in Bezug darauf…
Gerichtsverfahren in mehreren Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass der Beschäftigungsstatus bei bestimmten Arten der Plattformarbeit immer wieder falsch…
Um Scheinselbstständigkeit in der Plattformarbeit zu bekämpfen und die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten…
Bei der Anwendung von Artikel 12 Absatz 2 der Grundverordnung kommt es für die Feststellung, ob die Erwerbstätigkeit, die ein Selbständiger in einem anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.