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In Ermangelung von Arbeitnehmervertretern sollte es möglich sein, dass die Arbeitnehmer von der digitalen Arbeitsplattform unmittelbar über die Einführung oder wesentliche Änderungen im Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme informiert werden.
Gibt es keine Vertreter von Plattformbeschäftigten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die digitale Arbeitsplattform die betreffenden…
Die digitalen Arbeitsplattformen stellen den Arbeitnehmervertretern die in Absatz 1 genannten Informationen über alle relevanten Systeme und ihre Merkmale in…
Zusätzlich zu den Vorgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten digitale Arbeitsplattformen Transparenz- und Informationspflichten in Bezug auf…
Die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter, die auf Unionsebene durch die Richtlinie 2002/14/EG geregelt wird, ist für die Förderung eines…
Automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme, die durch Algorithmen gesteuert werden, ersetzen zunehmend Funktionen, die in…
Bei der Führung der Plattformarbeit leistenden Personen greifen digitale Arbeitsplattformen in großem Umfang auf automatisierte Beobachtungssysteme und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.