Erwägungsgrund 10 32024L2831
Eine Reihe von Rechtsinstrumenten sieht Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen und die Arbeitnehmerrechte in der gesamten Union vor. Dazu gehören insbesondere die Richtlinien 2003/88/EG, 2008/104/EG und (EU) 2019/1152, des Europäischen Parlaments und des Rates sowie andere spezifische Instrumente zu Aspekten wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, schwangere Arbeitnehmerinnen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeit und Entsendung von Arbeitnehmern. Zudem hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) entschieden, dass „Bereitschaftszeiten“, in denen die Möglichkeiten des Arbeitnehmers, andere Tätigkeiten auszuüben, erheblich eingeschränkt sind, als Arbeitszeit anzusehen sind. Mit der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein allgemeiner Rahmen mit Mindestvorschriften für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer von in der Union ansässigen Unternehmen oder Betrieben festgelegt.