Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme im Zusammenhang mit der Plattformarbeit ist mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, verbunden und wirkt sich auf die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Plattformbeschäftigten aus, was sowohl datenschutzrechtliche Fragen als auch Fragen in anderen Rechtsbereichen wie dem Arbeitsrecht aufwirft. Datenschutzaufsichtsbehörden und andere zuständige Behörden sollten folglich bei der Durchsetzung dieser Richtlinie — auch auf grenzüberschreitender Ebene — zusammenarbeiten, indem sie beispielsweise einschlägige Informationen untereinander austauschen, ohne dass dadurch die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden beeinträchtigt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine digitale Arbeitsplattform mittels automatisierter Beobachtungssysteme oder automatisierter…
Die in Absatz 1 genannten Behörden und andere nationale zuständige Behörden arbeiten gegebenenfalls bei der Durchsetzung dieser Richtlinie im Rahmen ihrer…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme, die von digitalen Arbeitsplattformen…
Nach den Artikeln 5, 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise verarbeitet…
Etliche Personen, die Plattformarbeit leisten, sind Selbstständige. Von digitalen Arbeitsplattformen genutzte automatisierte Beobachtungssysteme und…
Bei der Führung der Plattformarbeit leistenden Personen greifen digitale Arbeitsplattformen in großem Umfang auf automatisierte Beobachtungssysteme und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.