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Entschädigungssysteme, die nicht in den Rahmen von Haftungsregelungen fallen, etwa nationale Gesundheitssysteme, Systeme der sozialen Sicherheit oder Versicherungssysteme, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie und sollten daher nicht ausgeschlossen sein. So bestehen beispielsweise in einigen Mitgliedstaaten Entschädigungssysteme für durch nicht fehlerhafte Arzneimittel verursachte Schäden.
In einigen Mitgliedstaaten können geschädigte Personen aufgrund einer besonderen nationalen Haftungsregelung Ansprüche auf Ersatz von durch Arzneimittel…
Wenn Opfer keinen Schadensersatz erhalten, weil niemand gemäß dieser Richtlinie haftbar gemacht wird oder weil die haftbaren Personen zahlungsunfähig sind oder…
Diese Richtlinie soll keinen Anspruch auf Kostenerstattung für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Gesundheitsdienstleistungen begründen, wenn diese…
Andere als die in dieser Richtlinie vorgesehenen Arten von Schäden, wie reine Vermögensschäden, Verletzungen der Privatsphäre oder Diskriminierung, sollten für…
Die Umsetzung dieser Richtlinie sollte kein Hindernis dafür sein, dass neben dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmen gleichzeitig nationale Sicherungssysteme für…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass eindeutige gemeinsame Verpflichtungen hinsichtlich der Bereitstellung von Mechanismen zum Umgang mit Schäden, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.