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In einigen Mitgliedstaaten können geschädigte Personen aufgrund einer besonderen nationalen Haftungsregelung Ansprüche auf Ersatz von durch Arzneimittel verursachte Schäden geltend machen, sodass ein wirksamer Schutz natürlicher Personen im Arzneimittelsektor bereits erreicht ist. Das Recht, solche Ansprüche geltend zu machen, sollte von dieser Richtlinie unberührt bleiben. Des Weiteren sollten Änderungen an derartigen besonderen Haftungsregelungen nicht ausgeschlossen werden, sofern sie die Wirksamkeit des in dieser Richtlinie festgelegten Haftungssystems oder dessen Ziele nicht unterlaufen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, deren Gesundheit durch einen vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verstoß der zuständigen…
Entschädigungssysteme, die nicht in den Rahmen von Haftungsregelungen fallen, etwa nationale Gesundheitssysteme, Systeme der sozialen Sicherheit oder…
Nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten kann einer geschädigten Person ein Schadensersatzanspruch auf der Grundlage einer vertraglichen Haftung oder aus…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im Falle einer Schädigung der menschlichen Gesundheit infolge eines Verstoßes gegen innerstaatliche Maßnahmen zur…
Daher sollte der Anspruch auf Ersatz für Schäden, die von Einzelpersonen erlitten werden, in der Richtlinie 2010/75/EU geregelt werden und sichergestellt…
Wenn Opfer keinen Schadensersatz erhalten, weil niemand gemäß dieser Richtlinie haftbar gemacht wird oder weil die haftbaren Personen zahlungsunfähig sind oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.