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Um das Verständnis für die Anwendung dieser Richtlinie auf nationaler Ebene unter anderem zugunsten der Öffentlichkeit, der Angehörigen der Rechtsberufe, der Wissenschaftler und der Mitgliedstaaten zu verbessern, sollte die Kommission eine leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Datenbank einrichten und pflegen, die die einschlägigen Urteile sowie Verweise auf einschlägige Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union enthält.
Die Kommission richtet eine leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Datenbank mit den in Absatz 1 genannten Urteilen ein und unterhält sie.
Um die Transparenz zu erhöhen und den Mitgliedstaaten die Unterrichtung über Befreiungen, gleichwertigen Ersatz und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu…
Zur Erhöhung der Transparenz und mit Blick auf eine einfachere Meldung von Freistellungen und Anträgen auf Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten sollte…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale elektronische Datenbanken, die öffentlich über Websites zugänglich sind, einrichten können, die allgemeine Informationen…
Die Mitgliedstaaten sollten den Zugang zu nationalen Datenbanken mit auf dem Gebiet der Rechtsterminologie kompetenten Übersetzern und Dolmetschern erleichtern,…
Um diesen Austausch zu erleichtern, sollte die Kommission eine öffentliche Website einrichten, die Verweise auf die nationalen Durchsetzungsbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.