Erwägungsgrund 12 32024L2881
In Gebieten, in denen die Beurteilungsschwellen überschritten werden, sollten ortsfeste Messungen vorgeschrieben werden. Durch Modellierungsanwendungen und orientierende Messungen, die die Daten aus ortsfesten Messungen ergänzen, können punktbezogene Daten im Hinblick auf die geografische Verteilung der Konzentration interpretiert werden. Ferner sollte die Anwendung solcher ergänzender Beurteilungsverfahren in Gebieten, in denen die Grenzwerte oder Zielwerte eingehalten werden, die Beurteilungsschwelle jedoch überschritten wird, eine Verringerung der erforderlichen Mindestzahl ortsfester Messungen ermöglichen. In Gebieten, in denen Grenzwerte oder Zielwerte überschritten werden, sollten zwei Jahre nach dem Erlass von Durchführungsrechtsakten zu Modellierungsanwendungen und zur Bestimmung der räumlichen Repräsentativität von Probenahmestellen zusätzlich zu den vorgeschriebenen ortsfesten Messungen Modellierungsanwendungen oder orientierende Messungen zur Beurteilung der Luftqualität verwendet werden. Eine zusätzliche Überwachung der Hintergrundkonzentrationen und der Ablagerung von Schadstoffen in der Luft sollte ebenfalls durchgeführt werden, um bessere Kenntnisse über Schadstoffwerte und -ausbreitung zu gewinnen.