Erwägungsgrund 1 32024L2881
Die Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinien vorzunehmen.