Erwägungsgrund 30 32024L2881
Wo bereits eine gute Luftqualität gegeben ist, sollte sie aufrechterhalten oder verbessert werden. Wenn das Risiko besteht, dass die in dieser Richtlinie festgelegten Luftqualitätsnormen nicht eingehalten werden oder wennsie nicht eingehalten wurden, sollten die Mitgliedstaaten gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten einschlägigen Fristen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Grenzwerte, Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition und kritischen Werte einzuhalten und, soweit möglich, die Zielwerte und langfristigen Ziele für Ozon zu erreichen.