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Der IMO-Unfalluntersuchungscode sieht vor, dass bei einem sehr schweren Seeunfall eine Sicherheitsuntersuchung durchzuführen ist. Es gibt jedoch keine Handlungsempfehlung dafür, in welchem Zeitraum nach dem Unfall ein Todesfall eingetreten sein muss, damit der Unfall als sehr schwerer Seeunfall anzusehen ist, der eine Sicherheitsuntersuchung erfordert. Daher sollte die Richtlinie 2009/18/EG eine entsprechende Handlungsempfehlung enthalten.
Im Falle eines schweren Seeunfalls im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung…
Der Begriff ‚IMO-Unfalluntersuchungscode‘ bezeichnet den Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines…
Der Begriff „IMO-Unfalluntersuchungscode“ bezeichnet den Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines…
Der IMO-Unfalluntersuchungscode betrifft ein Ereignis oder eine Ereigniskette, das bzw. die „in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes“…
Die IMO-Leitlinien zur Unterstützung der Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungscodes enthalten praktische Empfehlungen für die…
In der Richtlinie 2009/18/EG wird auf eine Reihe von Rechtstexten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.