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In der Richtlinie 2009/18/EG wird auf eine Reihe von Rechtstexten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) Bezug genommen, die seit dem Inkrafttreten der Richtlinie aufgehoben, geändert oder überarbeitet wurden. In der Richtlinie wird z. B. auf den mit der IMO-Entschließung A.849(20) vom 27. November 1997 angenommenen „IMO-Code für die Untersuchung von Seeunfällen und Vorkommnissen auf See“ verwiesen, der durch den mit der IMO-Entschließung MSC.255(84) vom 16. Mai 2008 angenommenen „Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines Seeunfalls oder eines Vorkommnisses auf See (‚IMO-Unfalluntersuchungscode‘)“ und die mit der IMO-Entschließung A.1075(28) vom 4. Dezember 2013 angenommenen Leitlinien für die Unterstützung von Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungskodex („IMO-Leitlinien zur Unterstützung der Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungscodes“) aufgehoben wurde.
Die IMO-Leitlinien zur Unterstützung der Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungscodes enthalten praktische Empfehlungen für die…
Der Begriff ‚IMO-Unfalluntersuchungscode‘ bezeichnet den Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines…
Berücksichtigt werden sollte der Code für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See im Anhang der Entschließung A.849(20) der IMO-Vollversammlung…
Die Entschließung MSC.150(77) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) wurde aufgehoben und mit Wirkung vom 1. Juli 2009 durch die…
Mit dem IMO-Unfalluntersuchungscode wurden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, etwa der Begriff „Sicherheitsuntersuchungsbehörde“, während andere Begriffe wie…
Seit der letzten grundlegenden Änderung der Richtlinie 98/18/EG durch die Richtlinie der Kommission 2003/75/EG wurden die einschlägigen internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.