Erwägungsgrund 24 32009L0018RICHTLINIE 2009/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei Sicherheitsuntersuchungen gewonnene relevante Erkenntnisse sollten bei der Entwicklung oder Überarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von…
Erwägungsgrund 12 32017L2110RICHTLINIE (EU) 2017/2110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist wichtig, dass den Arbeits- und Lebensbedingungen der Besatzung an Bord sowie der Ausbildung und den Qualifikationen ihrer Mitglieder Rechnung getragen…
Art. 5 Abs. 7 32009L0018RICHTLINIE 2009/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Entscheidung darüber, ob ein Seeunfall oder ein Vorkommnis auf See mit einem Schiff, das sich in einem Liegeplatz im Hafen oder im Dock befindet und an…
Erwägungsgrund 21 32017L2108RICHTLINIE (EU) 2017/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Mensch ist ein grundlegender Faktor für die Sicherheit von Schiffen und die damit verbundenen Verfahren. Ein hohes Sicherheitsniveau kann nur dann…
Erwägungsgrund 2 32009L0018RICHTLINIE 2009/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die schnelle Durchführung technischer Untersuchungen von Unfällen auf See verbessert die Sicherheit auf See, da sie dazu beiträgt, eine Wiederholung solcher…
Erwägungsgrund 2 32024L3100RICHTLINIE (EU) 2024/3100 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist wichtig, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute an Bord sowie die Ausbildung und Qualifikation der Seeleute im Einklang mit der Richtlinie…