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In Bezug auf das verfügbare Personal und die operativen Ressourcen der Sicherheitsuntersuchungsbehörden bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was dazu führt, dass die Berichterstattung über Seeunfälle und deren Untersuchung ineffizient und uneinheitlich erfolgen. Daher sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“)) spezialisierte analytische Unterstützung für einzelne Sicherheitsuntersuchungen (Kompetenzen) sowie Analysewerkzeuge und -ausrüstung (Hardware) bereitstellen. Darüber hinaus sollten die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Sicherheitsuntersuchungen weiter gefördert und unterstützt werden, insbesondere angesichts neuer Herausforderungen in der Seesicherheit in den Bereichen Umwelt, Soziales, öffentliche Gesundheit und Arbeit.
Die Agentur unterstützt die Kommission bei der Entwicklung und Unterhaltung der in Artikel 17 der Richtlinie 2009/18/EG vorgesehenen Europäischen Datenbank für…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend…
Im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sollte die Agentur bei Inspektionen, die von der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des…
Im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Agentur einen proaktiven Ansatz zur Ermittlung von Sicherheitsrisiken und -herausforderungen entwickeln.…
Folgender Artikel wird eingefügt: Schulungen und operative Unterstützung (1) Die Kommission fördert mit Unterstützung der Agentur und in Zusammenarbeit mit den…
Die Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen und der Eventualfallplanung in Bezug auf schwere Unfälle sollte durch eine systematische und gut geplante Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.