Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Agentur in den Mitgliedstaaten zur Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG sollte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG spätestens fünf Jahre nach dem Tag der Umsetzung der vorliegenden Änderungsrichtlinie evaluieren und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten sollten mit der Kommission zusammenarbeiten, um alle für diese Evaluierung erforderlichen Informationen zusammenzutragen.
Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in den Mitgliedstaaten zur…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen planmäßigen Kontrollzyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Kommission die…
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 20. Mai 2027 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.