Erwägungsgrund 40 32013L0030
Die Mitgliedstaaten sollten von Betreibern und Eigentümern entsprechend bewährten Verfahren verlangen, dass sie zur Unterstützung bewährter Regulierungsverfahren der zuständigen Behörde effektive Kooperationsbeziehungen zu dieser Behörde unterhalten und proaktiv höchste Sicherheitsniveaus gewährleisten, unter anderem auch dadurch, dass sie gegebenenfalls ohne Eingreifen der zuständigen Behörde bestimmte Aktivitäten aussetzen.