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1. Gebiete in den Einzugsgebieten der Ostsee, des Schwarzen Meeres, der Nordsee und des Adriatischen Meeres, die gemäß der Richtlinie 2008/56/EG oder 2000/60/EG als eutrophierungsempfindliche Gebiete eingestuft wurden. 2. Natürliche Süßwasserseen, andere Binnengewässer, Ästuare und Küstengewässer, die bereits eutroph sind oder in naher Zukunft eutrophieren werden, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei der Entscheidung, welche Nährstoffe durch eine weitere Behandlung reduziert werden sollen, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden: a) Seen und Zuflüsse zu Seen/Talsperren/geschlossenen Buchten mit geringem Wasseraustausch, wodurch die Möglichkeit der Anreicherung gegeben ist. In diesen Gebieten sollte auf jeden Fall Phosphor entfernt werden, außer wenn nachgewiesen werden kann, dass das Ausmaß der Eutrophierung dadurch nicht beeinflusst wird. Bei Einleitungen aus großen Siedlungsgebieten kann auch die Entfernung von Stickstoff ins Auge gefasst werden; b) Ästuare, Buchten und andere Küstengewässer, die nur einen geringen Wasseraustausch haben oder in die große Mengen von Nährstoffen eingeleitet werden. Einleitungen aus kleineren Siedlungsgebieten sind in diesen Gebieten normalerweise nicht ausschlaggebend, aber im Falle großer Siedlungsgebiete sollten Phosphor oder Stickstoff, oder beide, entfernt werden, außer wenn nachgewiesen werden kann, dass das Ausmaß der Eutrophierung dadurch nicht beeinflusst wird. 3. Für die Trinkwassergewinnung bestimmtes Oberflächen-Süßwasser, das höhere Nitratkonzentration enthalten könnte, als in den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2020/2184 vorgesehen ist, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 4. Gebiete, in denen eine über die Bestimmungen von Artikel 7 hinausgehende Behandlung nötig ist, um anderen Rechtsvorschriften der Union im Umweltbereich nachzukommen, die insbesondere auch Wasserkörper betreffen, bei denen gemäß der Richtlinie 2000/60/EG die Gefahr besteht, dass sie keinen guten ökologischen Zustand oder kein gutes ökologisches Potenzial beibehalten oder erreichen. 5. Alle anderen Gebiete, die von den Mitgliedstaaten als eutrophierungsempfindlich eingestuft werden.
(3) Bei diesen Konzentrationswerten handelt es sich um jährliche Durchschnittswerte gemäß Anhang I Punkt D.4.c). Die Erfüllung der Anforderungen für Stickstoff…
Eine Drittbehandlung sollte auch für Siedlungsgebiete mit 10 000 EW und mehr vorgeschrieben werden, die in Gebiete einleiten, die von Eutrophierung betroffen…
Stickstoff und Phosphor in Grundwasserkörpern können ein erhebliches Eutrophierungsrisiko für verbundene Oberflächengewässer und unmittelbar abhängige…
Phosphor ist ein weiterer wichtiger Inhaltsstoff in Detergenzien. Phosphor und seine Verbindungen schädigen jedoch Ökosysteme und die aquatische Umwelt, da sie…
Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen sollten einem ganzheitlichen Ansatz folgen und darauf ausgerichtet sein, den…
‚einzugsgebietsspezifische Schadstoffe‘: Schadstoffe, die nicht oder nicht mehr als prioritäre Stoffe eingestuft werden, die aber von den Mitgliedstaaten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.