Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa aus dem Jahr 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (im Folgenden „Übereinkommen von Aarhus“) gewährleistet. Das Übereinkommen von Aarhus enthält breit gefasste Verpflichtungen sowohl zur Bereitstellung von Umweltinformationen auf Anfrage als auch zur aktiven Verbreitung solcher Informationen. Es ist wichtig, dass die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie über den Zugang zu Informationen und Regelungen für den Datenaustausch jene Richtlinie ergänzen, indem die Verpflichtung eingeführt wird, der Öffentlichkeit Online-Informationen über die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser auf benutzerfreundliche Weise zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine gesonderte rechtliche Regelung geschaffen wird.
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates soll das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten im Einklang mit…
Zur Förderung des Zugangs zu Umweltinformationen gemäß dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu…
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird bezweckt, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten…
In Bezug auf das Umweltrecht trägt diese Richtlinie dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa vom 25. Juni 1998 über den…
Die Gemeinschaft hat am 17. Februar 2005 das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und…
Am 17. Februar 2005 wurde das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.