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Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird bezweckt, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten entsprechend dem Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus) zu gewährleisten. Mit der Richtlinie 2003/4/EG werden weitreichende Verpflichtungen sowohl zur Bereitstellung von Umweltinformationen auf Anfrage als auch zur aktiven Verbreitung solcher Informationen festgelegt. Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betrifft die gemeinsame Nutzung von Geodaten, darunter auch Datensätze zu verschiedenen Umweltthemen. Die den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung über den Zugang zu Informationen und die gemeinsame Nutzung von Daten müssen diese Richtlinien ergänzen und dürfen keinen gesonderten Rechtsrahmen schaffen. Daher sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung über Informationen für die Öffentlichkeit und Informationen über die Überwachung der Umsetzung unbeschadet der Richtlinien 2003/4/EG und 2007/2/EG gelten.
die Vorschriften des Bundes und der Länder zum Zugang zu Umweltinformationen, die in Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des…
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates soll das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten im Einklang mit…
Es bestehen gewisse Überschneidungen zwischen den durch die vorliegende Richtlinie erfassten Geodaten und den Informationen, die unter die Richtlinie 2003/4/EG…
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu…
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu…
Bezüglich des Zugangs zu Umweltinformationen findet die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.