Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die wirksame Behandlung von kommunalem Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt zu gewährleisten, sollte das gesamte kommunale Abwasser aus Siedlungsgebieten mit 1 000 EW und mehr in Kanalisationen gesammelt werden, außer wenn Mitgliedstaaten die Anwendung einer Ausnahmeregelung für die Verwendung individueller Systeme gemäß dieser Richtlinie rechtfertigen. Bei der Abgrenzung ihrer Siedlungsgebiete sollten die Mitgliedstaaten den Richtwert von 10 bis 25 EW pro Hektar beachten, über dem die Bevölkerungsdichte eines bestimmten Gebiets, möglicherweise in Verbindung mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, als ausreichend hoch angesehen wird. Sind Kanalisationen bereits vorhanden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Anfallstellen an häuslichem Abwasser an sie angeschlossen sind.
Um die Umwelt, insbesondere die Küsten- und Meeresumwelt, einschließlich des Oberflächen-, Grund- und Trinkwassers, sowie die öffentliche Gesundheit vor…
Die Mitgliedstaaten können nur dann von Artikel 3 abweichen, wenn die Einrichtung einer Kanalisation oder der Anschluss an eine Kanalisation nicht…
Die Mitgliedstaaten stellen bis zum 31. Dezember 2033 sicher, dass für Kanalisationsgebiete von Siedlungsgebieten mit 100 000 EW und mehr ein integrierter Plan…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß alle Gemeinden bis zu folgenden Zeitpunkten mit einer Kanalisation ausgestattet werden: — bis zum 31. Dezember 2000…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle Siedlungsgebiete mit 2 000 EW und mehr folgende Anforderungen erfüllen:
Die vorliegende Verordnung sollte für aufbereitetes Wasser gelten, das aus Abwasser gewonnen wird, das in der Kanalisation gesammelt, gemäß der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.