Erwägungsgrund 23 32013L0038RICHTLINIE 2013/38/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/16/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 22 32024L3017RICHTLINIE (EU) 2024/3017 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/18/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 24 32024L3100RICHTLINIE (EU) 2024/3100 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/21/EG sollte daher geändert werden —
Erwägungsgrund 33 32023L2668RICHTLINIE (EU) 2023/2668 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
Die Richtlinie 2009/148/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 15 32018L0131RICHTLINIE (EU) 2018/131 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) zur Änderung der Richtlinie 2009/13/EG im Einklang mit den Änderungen von 2014 des Seearbeitsübereinkommens 2006 in ihrer von der Internationalen Arbeitskonferenz am 11. Juni 2014 gebilligten Form (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/13/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32023L0175RICHTLINIE (EU) 2023/175 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf 2-Methyloxolan (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.