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Gemäß den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) und der Übereinkommen, deren Verwahrer die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ist (im Folgenden „IMO-Übereinkommen“), sind die Unterzeichnerstaaten dieser Instrumente verpflichtet, alle Gesetze und Vorschriften anzunehmen und alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um diesen Instrumenten volle Wirksamkeit zu verleihen und dadurch zu gewährleisten, dass sich im Hinblick auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See und den Schutz der Meeresumwelt ein Schiff für seinen Verwendungszweck eignet.
Gemäß den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS) und der Übereinkommen, deren Verwahrer die IMO ist (nachstehend…
Mit der Verabschiedung mehrerer Übereinkommen, die von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (nachstehend „IMO“) verwahrt werden, wurde für die…
Alle Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den in den IMO-Übereinkommen festgelegten Zuständigkeiten und Pflichten in Bezug auf…
Angesichts der globalen Dimension der Schifffahrt muss die Union den internationalen Regelungsrahmen für die Sicherheit im Seeverkehr anwenden und stützen. Nach…
Die Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) und hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom…
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelt einheitliche und international anerkannte Sicherheits- und Umweltnormen für den Seeverkehr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.