Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unbeschadet der in den IMO-Übereinkommen festgelegten Bestimmungen über höhere Gewalt sollten die Mitgliedstaaten in Krisensituationen, die die körperliche Unversehrtheit der Personen gefährden können, die für Besichtigungen, Inspektionen, Audits und Kontrollen zuständig sind oder diese durchführen, in der Lage sein, Beschränkungen für solche Tätigkeiten einzuführen, wobei der Einsatz dieser Schiffe weiterhin gestattet wird.
Besichtigungen von Schiffen werden von Bediensteten der Verwaltung oder von einer von ihr ermächtigten anerkannten Organisation unter Berücksichtigung der…
Um Vorkehrungen für auf Hilfe angewiesene Schiffe im Sinne der Resolution A.949(23) der IMO zu treffen, sollte eine oder mehrere zuständige Behörden benannt…
Die Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten bei Ereignissen auf See sollten eindeutiger festgelegt werden. Insbesondere sollte klar zum Ausdruck kommen, dass…
Lassen Unregelmäßigkeiten oder Informationen den Verdacht aufkommen, dass von einem Schiff aus, das sich freiwillig in einem Hafen oder Vorhafen eines…
In Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Übereinkommen gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass…
Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten sollten zur Erfüllung ihrer Flaggenstaatpflichten auf angemessene Ressourcen zurückgreifen können, die der Größe und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.