Erwägungsgrund 5 32024L3101Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der IMO darauf hinarbeiten, dass die vollständigen und aktuellen Wortlaute der IMO-Übereinkommen einschließlich des…
Erwägungsgrund 21 32012R0530VERORDNUNG (EU) Nr. 530/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2012 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe (Neufassung)
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die IMO den Inhalt der entsprechenden Regeln des MARPOL-Übereinkommens 73/78 oder den Inhalt der in dieser Verordnung…
Erwägungsgrund 4 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der Tagung MEPC/ES.2 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da einige der geplanten Änderungen des…
Erwägungsgrund 4 32018D1601BESCHLUSS (EU) 2018/1601 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 73. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 100. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm für Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der MEPC 73 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des…
Erwägungsgrund 5 32016D2077BESCHLUSS (EU) 2016/2077 DES RATES vom 17. Oktober 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 70. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 97. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, der SOLAS-Regel II-1, der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37, der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10, der SOLAS-Regel II-1/3-12 sowie des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes, des Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Artikel 22 der Verordnung (EU) 2015/757 enthält eine Überprüfungsklausel für den Fall, dass eine internationale Übereinkunft in diesem Bereich geschlossen wird.…
Erwägungsgrund 7 32022D2078BESCHLUSS (EU) 2022/2078 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union auf der MEPC 79 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Regel 14 des MARPOL-Übereinkommens und…